39, Z. 202). Er sei der Meinung, C.________ hätte sich wehren können (pag. 39, Z. 222) und er habe gedacht, sie sei selber schuld, wenn sie zu ihm nach Hause gegangen sei (pag. 39, Z. 209 f.). Die ganze Sache interessiere ihn nicht. Er glaube weder dem Beschuldigten noch C.________. Beide würden gerne lügen (pag. 39, Z. 232 f.). Gemäss Aussagen von J.________ war C.________ folglich sexuell nicht unerfahren, ihre Beziehung war primär sexueller Natur. J.________ bestätigte mit seinen Aussagen allerdings nicht mehr, als dass er von C._____