_: «Eine gute Kollegin mit gewissen Vorzügen», pag. 35, Z. 11; «Wir gingen essen, wir haben viel gekifft, wir hatten Sex», pag. 35, Z. 20; «Wir hatten nicht die Beziehung Freund/Freundin. Sie durfte machen was sie wollte. Sie hatte dasselbe Interesse an mir wie ich an ihr, Sex. Gar nichts anderes», pag. 35, Z. 43 f.). Von dieser Beziehungsart wusste auch der Beschuldigte (pag. 62, Z. 130 ff.). J.________ bezeichnete den Beschuldigten als recht intelligent, Informatiker, man sage, dass er ein «hure linker Siech», falsch und ein Lügner sei, aber er habe es gut mit ihm gehabt (pag. 37, Z. 120 ff.).