12 Dr. M.________ bei, die die Persönlichkeit von C.________ gut abgebildet hätten, insgesamt aber im Beweisergebnis neutral beurteilt wurden (Akten SK 16 432 pag. 400 f.). Auf Berufung von G.________ hin bestätigte die 1. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern mit Entscheid vom 10.8.2017 nach nochmaliger Befragung des Beschuldigten und C.________ das Urteil des Regionalgerichts. 9.2 Zu den subjektiven Beweismitteln 9.2.1 Aussagen Dritter