Das Regionalgericht Bern-Mittelland sprach G.________ deswegen (und wegen anderer Delikte) für schuldig und verurteile ihn zu einer Freiheitsstrafe von 14 Monaten sowie wegen Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz zu 180 Tagessätzen Geldstrafe zu je CHF 60.00, beides mit bedingtem Strafvollzug und einer Probezeit von zwei Jahren. Ferner wurde G.________ zu einer Busse von total CHF 2‘250.00 und zur Bezahlung einer Genugtuung an C.________ in der Höhe von CHF 5‘000.00 verurteilt (Akten SK 432 pag. 382 ff.). Für das Regionalgericht entscheidend waren dabei die aus seiner Sicht glaubhaften und erlebnisbasierten Aussagen von C.__