in der Therapie (seit dem 15.10.2013) als zuverlässig und glaubhaft erlebt. Beeinträchtigung der Glaubhaftigkeit oder Urteilsfähigkeit durch einen möglichen Drogenkonsum seien während der Therapie nicht zum Ausdruck gekommen (pag. 96). Insgesamt kann aus den Arztberichten betreffend C.________ einzig abgeleitet werden, dass sie seit einigen Jahren psychisch instabil ist und an einer Anpassungsstörung leidet. Eine Persönlichkeitsstörung wurde weder von Dr. M.________ noch von Dr. F.________ diagnostiziert. Zwar ist in der Therapie von Dr. M.________ keine Aufarbeitung der angeblichen Vorfälle erfolgt.