In den vorliegenden Krankenakten von C.________ finden sich im Übrigen keine Hinweise dafür, dass sie nicht in der Lage gewesen wäre, Erlebtes glaubhaft zu schildern oder Schwierigkeiten mit falscher Realitätswahrnehmung gehabt hätte. Zwar habe C.________ nach eigenen Angaben Anfang Oktober einmal LSD konsumiert und einen «Paranoia-Horrortrip» erlitten (pag. 379). Dr. M.________ erklärte jedoch, sie habe C.________ in der Therapie (seit dem 15.10.2013) als zuverlässig und glaubhaft erlebt.