_ den angeblichen Vorfall mit dem Beschuldigten bei ihrer Psychiaterin nicht erwähnte, erstaunt nach dem Gesagten folglich nicht. Dem aktuellen ärztlichen Zeugnis vom 31.8.2017 kann indessen entnommen werden, dass sich C.________, die seit 2015 eine ambulante integrierte psychiatrisch psychotherapeutische Behandlung bei den psychiatrischen Diensten Interlaken vollzieht, nach wie vor in einem instabilen psychischen Zustand befindet. Deshalb wurde eine teilstationäre Behandlung in der psychiatrischen Tagesklinik Interlaken