auch bis zum letzten Bericht vom 20.7.2016 nicht. Sie erklärte nachvollziehbar, es sei aus therapeutischer Sicht zum Zeitpunkt der erneuten Krisensituation nicht sinnvoll gewesen, die Vorfälle tiefgehender zu thematisieren, weil erneut die Bewältigung akuter, neu aufgetretener Belastungsfaktoren (Verlust Ausbildungssituation, Anforderungen Schulsituation, psychosoziale Belastungsfaktoren im häuslichen Umfeld) im Vordergrund gestanden seien (pag. 218). Dass C.________ den angeblichen Vorfall mit dem Beschuldigten bei ihrer Psychiaterin nicht erwähnte, erstaunt nach dem Gesagten folglich nicht.