weder am 15.10.2013 bei Dr. M.________ noch am Wochenende vom 11.11.2013 bis 13.11.2013 in der Klinik Neuhaus die nachträglich vorgebrachten strafrechtlich relevanten Vorwürfe. Während in der Klinik Neuhaus in den Patientenakten dazu überhaupt kein Eintrag zu finden ist (pag. 376), schrieb Dr. M.________, dass die beiden Vorfälle in der Therapie im Erstgespräch nicht und später nur am Rande erwähnt worden seien. Dr. M.________ erklärte, die Therapieziele würden massgeblich in Zusammenarbeit mit der Patientin festgelegt.