_ weder einen Entwicklungsrückstand noch eine psychische Störung fest (pag. 83). Drei Wochen nach dem hier zu beurteilenden Vorfall vom 20.10.2013 kam es aufgrund eines emotionalen Ausnahmezustands mit Erregungszuständen und Weinkrämpfen am Praktikumsplatz auf dem Pferdehof zu einer notfallmässigen Einweisung in die Klinik Neuhaus, wo C.________ drei Tage stationär verblieb (11.11.2013 bis 13.11.2013). Damals diagnostizierte Dr. F.________ eine Anpassungsstörung mit emotional instabilen Zügen und Verhaltensauffälligkeiten mit dissozialen Zügen (pag. 379). Auch aus Sicht von Dr. M.________ bestanden damals und bis zum 20.7.2016 keine Hinweise für eine Persönlichkeitsstörung von C._