Die Ärztinnen der UPD stellten darauf die Diagnose einer Anpassungsstörung (ICD-10 F:43.2), wobei therapeutisch die Wiederaufnahme der ambulanten Psychotherapie und der Klärung allfälliger stationärer Behandlungsoptionen empfohlen wurde. In den Krankenakten seien keine Hinweise vorhanden, dass C.________ während des Aufenthalts gegenüber Mitarbeitern sexuelle Übergriffe erwähnt habe. Auch sonst würden die Patientenakten keine Hinweise enthalten, dass solche Vorfälle stattgefunden hätten. Die von C.______