sich vom 11.11.2013 bis zum 13.11.2013 in der Klinik Neuhaus in einer stationären Behandlung befand. C.________ sei von den psychiatrischen Dienstärztinnen des universitären Notfallzentrums des Inselspitals Bern wegen eines emotionalen Ausnahmezustandes und fraglicher Suizidalität eingewiesen worden. Die Ärztinnen der UPD stellten darauf die Diagnose einer Anpassungsstörung (ICD-10 F:43.2), wobei therapeutisch die Wiederaufnahme der ambulanten Psychotherapie und der Klärung allfälliger stationärer Behandlungsoptionen empfohlen wurde.