Es sei nur zu einvernehmlichen Zärtlichkeiten zwischen ihnen beiden in Form von Küssen und Streicheln über den Kleidern gekommen, ohne dass diese überhaupt ausgezogen worden seien. Nachdem sich C.________ dem Versuch, ihre Hose zu öffnen, mit den Worten «jetzt nid» widersetzt und ihm die Hand auf ihr Gesäss gelegt habe, will der Beschuldigte dies ohne weiteres akzeptiert und nicht weiter auf sexuelle Handlungen gedrängt haben. Danach seien sie gemeinsam zurück zum Sofa gegangen, hätten ein Gespräch geführt, und C.________ habe daraufhin die Wohnung des Beschuldigten verlassen.