7. Bestrittener/unbestrittener Sachverhalt Der Beschuldigte bestätigte, zur angegebenen Zeit am 20.10.2013 von C.________ in seiner Wohnung in E.________ besucht worden zu sein. Er bestreitet indessen, C.________ zu den beschriebenen sexuellen Handlungen genötigt zu haben. Es sei nur zu einvernehmlichen Zärtlichkeiten zwischen ihnen beiden in Form von Küssen und Streicheln über den Kleidern gekommen, ohne dass diese überhaupt ausgezogen worden seien.