7 rungsgeschehen» aus, dem C.________ nicht völlig abgeneigt gewesen sei (pag. 286, S. 26 der erstinstanzlichen Entscheidbegründung). In Phase 3 sei C.________ auf das Sofa zurückgekehrt. Der Beschuldigte sei ihr, unten bereits nackt, gefolgt und habe sie ins Schlafzimmer zurückgezerrt, wobei sich C.________ an der Wand festgehalten habe. Der Beschuldigte habe sich wieder über sie gekniet und versucht, seinen Penis in ihren Mund zu stopfen. Sie habe ihren Mund verschlossen gehalten und den Kopf weggedreht.