A.________ sei schuldig zu erklären wegen sexueller Nötigung, begangen am 20.10.2013 in E.________ zum Nachteil von C.________ II. A.________ sei in Anwendung von Art. 40, 42, 44, 47, 50, 189 Abs. 1 StGB, Art. 426 ff. StPO zu verurteilen: 1. zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten, unter Gewährung des bedingten Vollzugs bei einer Probezeit von 2 Jahren; 2. zur Bezahlung der erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten (inkl. eine angemessene Gebühr gemäss Art. 21 VKD).