Die 1. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern edierte am 7.8.2017 im Hinblick auf die Hauptverhandlung vom 10.8.2017 betreffend G.________ (Verfahren SK 16 432) aus den Strafakten im vorliegenden Verfahren die angeforderten Unterlagen der Klinik Neuhaus (Beantwortungsschreiben vom 28.4.2017 und Austrittsbericht vom 11.12.2013; pag. 391 f.). Mit Verfügung vom 17.8.2017 nahm und gab die Kammer von der Verfügung der 1. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern Kenntnis und edierte bei dieser die Strafakten im Verfahren SK 16 432 gegen G.________ (pag. 393 f.). Rechtsanwalt D.__