Die Verfahrensleitung forderte die Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie Neuhaus am 3.4.2017 auf, acht Fragen zum Klinikaufenthalt zwecks Krisenintervention von C.________ zu beantworten (pag. 372 f.). Dr. med. F.________ reichte am 28.4.2017 die entsprechenden Antworten sowie den Austrittsbericht vom 11.12.2013 zu den Akten (pag. 375 ff.). Von Amtes wegen wurden ferner der aktuelle Leumundsbericht vom 27.7.2017 (pag. 395 ff.) sowie der Strafregisterauszug vom 18.8.2017 über den Beschuldigten (pag. 404) eingeholt. Die 1. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern edierte am 7.8.2017 im Hinblick auf die Hauptverhandlung vom 10.8.2017 betreffend G.___