C.________ wurde ferner aufgefordert, innert Frist eine Erklärung zur Entbindung vom Arztgeheimnis für die Ärzte der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie Neuhaus einzureichen (pag. 361 f.). C.________ entband die Ärzte der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie Neuhaus am 30.3.2017 von der Wahrung des Arztgeheimnisses und ermächtigte diese, dem Gericht auf entsprechende Anfrage hin, einen Behandlungsbericht für die Zeit ihrer Hospitalisation in der Klinik vom 11.11.2013 bis 13.11.2013 abzugeben (pag. 369 f.). Die Verfahrensleitung forderte die Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie Neuhaus am 3.4.2017 auf, acht Fragen zum Klinikaufenthalt zwecks Krisenintervention von C.____