3 lichkeit von der Verhandlung auszuschliessen. Er führte zudem aus, C.________ beabsichtige nach (wohl geplanter) erfolgter Einvernahme nicht mehr persönlich an der Verhandlung teilzunehmen (pag. 356). Am 21.3.2017 verfügte die Verfahrensleitung, dass C.________ und der Beschuldigte anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung vom 5.9.2017 zur Person und Sache befragt würden. Sie hiess die Anträge von C.________ um Begegnungsvermeidung mit dem Beschuldigten, Begleitung durch ihre Mutter als Vertrauensperson und Dispensation von der Verhandlung mit Ausnahme ihrer eigenen Einvernahme gut