2 2. Berufung Gegen das erstinstanzliche Urteil vom 3.8.2016 meldete A.________ (nachfolgend der Beschuldigte), amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, am 14.8.2016 frist- und formgerecht die Berufung an (pag. 297). Mit Berufungserklärung vom 9.11.2016 bestätigte Rechtsanwalt B.________ die vollumfängliche Anfechtung des erstinstanzlichen Urteils. Er beantragte, den Beschuldigten vom Vorwurf der sexuellen Nötigung, angeblich begangen am 20.10.2013 in E.________ z.N. von C.________ freizusprechen und die Zivilklage abzuweisen.