1. Zu einer Geldstrafe von 330 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend total CHF 9‘900.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. 2. Zu den Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 6‘250.00 und Auslagen von CHF 205.00, insgesamt bestimmt auf CHF 6‘455.00. […] Wird keine schriftliche Begründung verlangt, reduziert sich die Gebühr um CHF 800.00. Die reduzierten Verfahrenskosten betragen damit CHF 5‘655.00. II. [amtliche Entschädigungen]