Die Untersuchungshaft von 393 Tagen wird an diese Freiheitsstrafe angerechnet. Es wird festgestellt, dass A.________ die Strafe am 15. Oktober 2015 vorzeitig angetreten hat. 2. Zur Bezahlung der oberinstanzlichen Verfahrenskosten von total CHF 3‘000.00. III. 1. Die Entschädigung des amtlichen Verteidigers der beschuldigten Person, Fürsprecher B.________, wird für das oberinstanzliche Verfahren wie folgt bestimmt: