_____ eingereichte Zeiterfassungsblatt vermag daran nichts zu ändern, da es im Zeitpunkt des Entscheids nicht vorlag, aber ohne weiteres bereits damals zur Plausibilisierung des Aufwands hätte eingereicht werden können. Bei einem gebotenen Zeitaufwand von 13 Stunden resultiert ein amtliches Honorar von CHF 2‘600.00, was zuzüglich des Reisezuschlags, der Auslagen sowie der gesetzlichen Mehrwertsteuer CHF 3‘315.60 ergibt, welche Fürsprecher B.________ durch den Kanton Bern auszurichten sind.