19. Amtliche Entschädigungen 19.1 Für die amtliche Verteidigung Der vorinstanzliche Entscheid über die amtliche Entschädigung und das volle Honorar für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten im erstinstanzlichen Verfahren durch Fürsprecher B.________ ist bereits in Rechtskraft erwachsen. Für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten im oberinstanzlichen Verfahren durch Fürsprecher B.__