Bei auch hier neutralen speziellen Täterkomponenten (vgl. E. 14.2 oben) erachtet die Kammer eine Strafe von 36 Monaten als angemessen, was – bei einem tiefen Asperationsfaktor von 1/3 – zu einer Erhöhung um weitere 12 Monate führt. Es resultiert für die vier Sexualdelikte eine hypothetische Gesamtstrafe von 94 Monaten.