11 Kleidern in das finstere Waldstück hinein. Das eingeschüchterte und dem Beschuldigten körperlich hoffnungslos unterlegene Opfer war durch die vorangehende Gewalteinwirkungen verletzt und folglich wehrlos, was der Beschuldigte bemerkt und schamlos ausgenützt hat. Der Beschuldigte hat sein Opfer regelrecht erniedrigt. Durch diese Hinterlistigkeit und Brutalität bei der Tatausführung bewegt sich diese nahe an der Grenze zur qualifizierten Vergewaltigung.