so unter erhöhter Angespanntheit, Unruhe, Schreckhaftigkeit, Angst im Dunkeln und Einschränkungen in der Bewegungsfähigkeit. Weiter hatte der Vorfall auch einen negativen Einfluss auf das Sexualund Eheleben des Opfers und führte schliesslich zur Scheidung. Zudem drang der Beschuldigte ohne Kondom ein, was für das Opfer nebst der Angst einer Ansteckung mit einer Krankheit, insbesondere HIV, zur Folge hatte, dass sie sich einer postexpositionellen Prophylaxe unterziehen musste. - Art und Weise des Vorgehens: Der Beschuldigte handelte ausgesprochen brutal, rücksichts- und erbarmungslos.