Die Platten und Schrauben sowie die Konturenformung mussten in einer weiteren Operation, abermals unter Vollnarkose, entfernt werden. Die Privatklägerin war aufgrund des Vorfalles mehrere Wochen zu 100% arbeitsunfähig, ist seither in psychiatrischer Behandlung und litt bzw. leidet teilweise noch immer unmittelbar unter diversen psychischen Folgen des Überfalls; so unter erhöhter Angespanntheit, Unruhe, Schreckhaftigkeit, Angst im Dunkeln und Einschränkungen in der Bewegungsfähigkeit.