Weiter ist zu berücksichtigen, dass mit Ausnahme eines Vorwurfs sämtliche Vorfälle innerhalb von ein paar Stunden stattfanden. Es liegt diesbezüglich ein verschuldensmässig einheitliches und zusammenhängendes Geschehen vor, welches nach Auffassung der Kammer ausschliesslich mit Freiheitsstrafe sanktioniert werden muss. 9 Es ist folglich das Asperationsprinzip anzuwenden und für alle Delikte eine Gesamtstrafe gemäss Art. 49 Abs. 1 StGB auszufällen. Mit Blick auf das Verschlechterungsverbot darf diese 7 ½ Jahre nicht übersteigen.