Die Ausfällung einer Freiheitsstrafe rechtfertigt sich aber insbesondere aus nachfolgenden Überlegungen. Zum einen erwartet den Beschuldigten ohnehin ein längerer Freiheitsentzug, weshalb er die Nachteile einer bloss kurzen Freiheitsstrafe nicht zu erleiden hat. Mit Blick auf die konkreten Umstände fällt die Vollstreckungsprognose einer Geldstrafe für den Beschuldigten zudem klar negativ aus. Unter diesen Umständen hätten Geldstrafen (in welcher Höhe auch immer), die er ohnehin nicht bezahlen könnte, keinerlei präventive Wirkung. Weiter ist zu berücksichtigen, dass mit Ausnahme eines Vorwurfs sämtliche Vorfälle innerhalb von ein paar Stunden stattfanden.