Der Vorfall hatte weiter zur Folge, dass die Ehe des Opfers geschieden wurde, da der Ehemann des Opfers mit dem Geschehenen nicht zu recht kam. Weiter steht fest, dass der Beschuldigte, mehrfach trotz am 29. Juni 2014 entzogenem Führerausweis und damit ohne Berechtigung einen Personenwagen geführt hat und zwar am 18. August 2014 sowie am 7. September 2014 in der Region Bern. Im Weiteren überschritt er am 18. August 2014 auf der Autobahn A6 Muri – Rubigen die allgemeine Höchstgeschwindigkeit mit einem Personenwagen um 4 km/h. III. Rechtliche Würdigung