Der Beschuldigte unterbrach daraufhin den Oralverkehr. Er begab sich danach erneut hinter das Opfer und drang mit seinem erigierten Penis ohne Kondom anal in das Opfer ein. Dies bereitete dem Opfer derartige Schmerzen, dass es aufschrie. Das bewog den Beschuldigten jedoch nicht zum Abbruch des Analverkehrs. Der Beschuldigte drang danach nochmals ohne Kondom von hinten vaginal in das Opfer ein und vollzog den Geschlechtsverkehr. Erst dann liess er vom Opfer ab und entfernte sich vom Tatort ohne sich weiter um das schwer verletzte Opfer zu kümmern.