Er drang jedoch zumindest mit seinem Penis in den Scheidenvorhof des Opfers ein. Nach diesem ersten Vorfall versuchte der Beschuldigte seinen Penis in den Mund des Opfers zu stecken, indem er den Kopf des vor ihm knienden Opfers mit seinen Händen gegen seinen Penis zog. Der Oralverkehr funktionierte jedoch nur teilweise, da das Opfer aufgrund der ihm vorher zugefügten Gesichtsverletzungen seinen Mund gar nicht mehr richtig öffnen konnte, was der Beschuldigte bemerkt hatte. Der Beschuldigte unterbrach daraufhin den Oralverkehr.