Danach forderte der Beschuldigte das schwer verletzte, hilf- und wehrlose sowie unter Todesangst leidende Opfer auf, seine Hosen herunter zu lassen. Das Opfer hatte die Wahl dem Beschuldigten «eins zu blasen» oder «zu ficken». Der Beschuldigte versuchte hierauf, mit seinem Penis ohne Kondom vaginal von hinten in das auf allen Vieren kniende Opfer einzudringen, was ihm jedoch nicht vollständig gelang. Er drang jedoch zumindest mit seinem Penis in den Scheidenvorhof des Opfers ein.