7. Der Beschuldigte hat die von der ersten Instanz ausgefällten Schuldsprüche akzeptiert. Die Kammer geht somit wie die Vorinstanz von folgenden Sachverhalten aus: Der Beschuldigte versteckte sich am 7. September 2014 in D.________, um ca. 5.20 Uhr auf dem Radweg H.________ bzw. im angrenzenden Waldstück vom Radweg. Er sprang das auf seinem Fahrrad vorbeifahrende Opfer überraschend seitlich von links an, so dass dieses rechts zu Boden stürzte und er auf dem Opfer zu liegen kam. Der Beschuldigte drückte daraufhin das Opfer zu Boden, drohte ihm, dass er ein Messer dabei habe und verlangte dessen Tasche.