2. der Schuldsprüche wegen Raubes, mehrfacher Vergewaltigung, mehrfacher sexueller Nötigung sowie mehrfachen Führens eines Personenwagens ohne Berechtigung (trotz entzogenem Führerausweis); 3. der Verurteilung zu den erstinstanzlichen Verfahrenskosten; 4. des Widerrufs der A.________ mit Strafbefehl vom 10.08.2011 gewährte bedingte Strafvollzug und des Vollzugs der Strafe von 50 Tagessätzen zu CHF 30.00; 5. der weiteren Verfügungen betreffend Einziehung zur Vernichtung und Rückgabe der beschlagnahmten Gegenstände an den Beschuldigten und die Privatklägerin. II.