2 zahlung von CHF 25‘000.00 Genugtuung zuzüglich 5% Zins seit dem 7. September 2014 an die Privatklägerin verurteilt, ohne Ausscheidung von Kosten für die Behandlung der Zivilklage (pag. 1040, Ziff. IV des erstinstanzlichen Urteildispositivs).