II.1–4 des erstinstanzlichen Urteildispositivs). Die Vorinstanz verurteilte den Beschuldigten in Anwendung der einschlägigen Gesetzesbestimmungen zu einer Freiheitsstrafe von 7 ½ Jahren, unter Anrechnung der Untersuchungshaft von 393 Tagen und Feststellung, dass der Beschuldigte die Strafe am 15. Oktober 2015 vorzeitig angetreten hatte, sowie zu den erstinstanzlichen Verfahrenskosten, insgesamt bestimmt auf CHF 52‘662.60 (pag. 1038, S. 3 Ziff. 1 f. des erstinstanzlichen Urteildispositivs, wo auch die genaue Zusammensetzung von Auslagen und Gebühren aufgeführt ist).