1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil vom 10. August 2016 stellte das Regionalgericht Bern-Mittelland (Kollegialgericht in Fünferbesetzung; nachfolgend: Vorinstanz) das Strafverfahren gegen A.________ (Beschuldigter/Berufungsführer, nachfolgend: Beschuldigter) wegen einfacher Verkehrsregelverletzung, angeblich begangen am 18. August 2014 auf der Autobahn A6, Strecke Muri-Rubigen, durch Überschreiten der allgemeinen Höchstgeschwindigkeit um 4 km/h mit Personenwagen, in Anwendung von Art. 8 Abs. 2 Bst. a StPO ein, ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten und ohne Ausrichtung einer Entschädigung (pag. 1037, Ziff.