A.________ wird in Anwendung von Art. 41 und 49 OR sowie Art. 126 StPO weiter verurteilt: 1. Zur Bezahlung von CHF 1‘000.00 Genugtuung zusätzlich 5 % Zins seit dem 28. Januar 2012 an die Straf- und Zivilklägerin C.________. 2. Für die Beurteilung der Zivilklage werden keine Kosten ausgeschieden. V. Weiter wird verfügt: 1. Dem zuständigen Bundesamt wird die Zustimmung zur Löschung des erstellten DNA- Profils (PCN-Nr. .________) erteilt (Art. 16 Abs. 1 lit. e i.V.m Art. 17 Abs. 1 DNA- ProfilG).