Rechtsanwalt B.________ macht im oberinstanzlichen Verfahren einen Aufwand von 20 Stunden und Auslagen von CHF 52.95 geltend. Diese Berechnung beinhaltet einen ganzen Tag für die Berufungsverhandlung. Da die Verhandlung jedoch nur einen halben Tag dauerte und am Nachmittag der Entscheid mündlich eröffnet wurde, wird der Aufwand von Rechtsanwalt B.________ um 2 Stunden gekürzt. Soweit der Beschuldigte im Umfang von 3/4 unterliegt, wird Rechtsanwalt B.________ mit CHF 2‘973.20 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) amtlich entschädigt.