Der Beschuldigte ist nun auch etwas älter und hat sich zwischenzeitlich – es sind immerhin fast fünf Jahre vergangen seit den letzten Delikten – nichts mehr zu Schulden kommen lassen. Auch wenn er wenig Einsicht gezeigt hat, ist davon auszugehen, dass das gesamte Verfahren, der Kontaktabbruch in der Familie und die Vorwürfe, die er sich unter Anderen von seiner zunehmend dementen Frau anhören musste, dem Beschuldigten aufgezeigt haben, dass er sich nichts mehr darf zu Schulden kommen lassen. Unter diesen Umständen ist ein nochmaliger Strafaufschub gerade noch möglich.