taten zusammen mit den abgeurteilten Taten ausgefällt worden wäre und von dieser im früheren Urteil ausgesprochene Strafe in Abzug bringt. Anschliessend hat es die Dauer der hypothetischen Zusatzstrafe unter Berücksichtigung der nach dem ersten Entscheid begangenen Tat angemessen zu erhöhen. MATHYS verdeutlicht diese Berechnung, indem er das Ganze in fünf Schritten aufteilt. Somit ist zuerst die Strafe für die Handlungen festzusetzen, welche nach dem Ersturteil begangen wurden. Dies beinhaltet hier die Vorfälle vom 24. Februar 2012 bis zum 18. September 2012.