Diese einschlägige Vorstrafe sowie die Tatsache, dass er während hängigen Verfahren weiter fuhr, wirkt sich straferhöhend aus. Der Beschuldigte ist 78 Jahre alt und obwohl es ihm gemäss eigener Aussage gut geht, hat er doch einige Altersgebrechen. Er ist aber seinem Alter entsprechend körperlich gesund. Seine Ehefrau, die zwölf Jahre älter ist als er, lebt normalerweise mit ihm zusammen. Aufgrund ihrer Demenz verweilt sie allerdings derzeit in stationärer Behandlung, was sich sehr belastend auf den Beschuldigten auswirkt (pag.