Auch hat er zugegeben, dass es ihn animiert habe, als sich die Privatklägerin damals zwischen den Beinen gerieben habe. Zudem hat der Beschuldigte, gemäss seiner eigenen, wie auch der Aussagen der Familienmitglieder, in der Vergangenheit bereits mehrmals gegenüber verschiedenen Personen - auch schon gegen die Privatklägerin - solche Handlungen begangen. Bezüglich der Handlungen gegenüber der