Nach der Zustellung des Strafbefehls kam es sicher zu deutlich weniger Vorfällen als zuvor, da die Familie darauf sensibilisiert war. Doch auch dann hatte der Beschuldigte vereinzelt die Möglichkeit, die Privatklägerin im Genitalbereich über den Kleidern zu berühren. Die Aussagen der Privatklägerin sind ihrem Alter entsprechend und konstant. Ihre Aussagen werden vor allem durch F.________, aber auch von den anderen Familienmitgliedern bestätigt. Die Kammer sieht im Ergebnis den Sachverhalt gemäss Anklageschrift vom 22. April 2015 (pag. 241) als erstellt.