_ «hatte» sind starke Indizien dafür, dass der Beschuldigte eine sexuelle Neigung zu Kindern hat. Passend dazu sind auch die Aussagen des Beschuldigten, wonach es ihn ein bisschen animiert habe, dass sich die Privatklägerin zwischen den Beinen da gerieben habe (pag. 88 Z. 87). 11.8 Fazit Zusammenfassend kommt die Kammer zum Schluss, dass sich aus den Aussagen der Beteiligten der angeklagte Sachverhalt als erstellt erweist. Nach der Zustellung des Strafbefehls kam es sicher zu deutlich weniger Vorfällen als zuvor, da die Familie darauf sensibilisiert war.