Dies darf ihm natürlich nicht zum Nachteil ausgelegt werden. Die Verteidigung macht geltend, die Erwartungshaltung des Gerichts, wonach ein vehementes nein zu erwarten gewesen wäre, sei kein Massstab. Es ist jedoch nicht selten der Fall, dass zu unrecht Beschuldigte, gerade wegen Vorwürfen von inner-