11.6 Aussagen von K.________ Auch die Aussage von K.________, dass die Privatklägerin ihr gesagt habe, der Opa habe seine Hand über den Hosen gehabt und sie so gestreichelt, bestätigt die Angaben, welche die Privatklägerin machte (pag. 53 Z. 39 ff.). Weiter sagte sie aus, dass laut ihrer Schwester H.________, die Privatklägerin ihren «Bärri» im Spiel im Schritt gestreichelt habe (pag. 54 Z. 43 f.). Dies kann als Hinweis darauf, dass sich die Handlung des Beschuldigten bei der Privatklägerin bereits im Spiel ausgewirkt hat, gedeutet werden.